Geschichtliches zur Stiftung
Die “Stiftung PRO SAFRANDORF MUND“
Gründung: Gründungsdatum war der 18.Juni 1999
Warum eine Stiftung:
Der Vorstand des Kulturvereins Pro Safrandorf Mund hat sich damals intensiv mit dieser Frage befasst. Damit es überhaupt möglich wird mit öffentlichen Geldern von Bund und Kanton und Hilfsorganisationen unterstützt zu werden, braucht es diese gesetzliche Form einer Stiftung.
Die Gelder werden somit zweckgebunden eingesetzt.
Kulturverein und Stiftung sind statutarisch getrennte Organe, welche jedoch in Zukunft eng zusammen arbeiten werden. Sie bestehen zurzeit aus den gleichen Vorständen.
Name, Zweck und Sitz:
Unter dem Namen „Stiftung PRO SAFRANDORF MUND“ besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Mund.
Die Stiftung bezweckt nach Art. 3 der Statuten die Erhaltung schützenswerter Kulturlandschaften, Gebäulichkeiten und Kulturgüter auf dem Gebiet der Gemeinde Mund.
Die Stiftung kann alle Massnahmen ergreifen, die mit dem genannten Zweck im Zusammenhang stehen.
Beispiel: Finanzierung der Restaurierung des Zehntenstadels, welche mit sehr hohen Kosten verbunden ist, sind wir auf die Unterstützung von Institutionen aber auch von Bund und Kanton angewiesen, deshalb die Bildung einer Stiftung, welche die Gelder zweckgebunden einsetzt.
Mitgliedschaft: Jeder Interessierte kann Mitglied dieser Stiftung werden. Mit einem einmaligen Beitrag von Fr.500.- / Juristische Personen Fr.1000.- wird man Mitglied dieser Stiftung und erhält eine schöne Urkunde.
Bis zum heutigen Tag zählen wir bereits ca. 50 Mitstifter.